Das Kuratorium

Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es entscheidet eigenverantwortlich über die inhaltliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Stiftung sowie die Vergabe der Fördermittel.

Die Kurator:innen sind ehrenamtlich tätig und zunächst für fünf Jahre berufen. Eine erneute Ernennung ist möglich. Nach § 4 Abs.5 der Satzung besteht das erste Kuratorium der Baumeister Stiftung für Chancengleichheit aus

  • Dr. Hella Baumeister als Stifterin – Vorsitzende des Kuratoriums
  • Prof. (em.) Dr. Karin Gottschall, SOCIUM Universität Bremen – stv. Vorsitzende des Kuratoriums
  • Dr. Marion Salot, Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Andrea Quick, ZGF Bremen
  • Prof. Dr. Jutta Günther, Rektorin der Universität Bremen qua Amt

Prof. (em.) Dr. Karin Gottschall

…hat 1998 an der Universität Göttingen im Fach Soziologie habilitiert und ist seit 1999 an der Universität Bremen in den Bereichen Erwerbsarbeit, Sozialpolitik und Gender Studies in Lehre und Forschung tätig gewesen. Sie hat sich in der Leitung der Bremen Graduate School of Social Sciences (BIGSSS) und als Dekanin des Fachbereichs Sozialwissenschaften in der Nachwuchsförderung und für die Internationalisierung der Lehre engagiert und war langjähriges Mitglied in den Gremien der DFG. Im Rahmen einer Forschungsprofessur ist sie weiterhin in der Promotionsbetreuung und in wissenschaftlichen Beiräten der Hans-Böckler Stiftung und des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) aktiv.


Dr. Marion Salot

…hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bremen studiert und nach Abschluss des Studiums als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsstrukturforschung gearbeitet. Es folgten Forschungsaufenthalte in Monterey (Kalifornien) und Bristol (England). 2006 hat sie zum Thema „Konkurrenz und Kooperation in Hightech-Branchen“ promoviert. Seit 2002 ist sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen tätig – zuletzt als Referentin für Wirtschaftspolitik und Gleichstellung. Hier beschäftigte sie sich unter anderem mit den Themen Entgeltgleichheit, Prekarisierung der Arbeitsbedingungen in frauendominierten Branchen und Verteilung von Care-Arbeit. Seit 2022 arbeitet sie bei der Arbeitnehmerkammer als Referentin in der Geschäftsführung.


Andrea Quick

…ist Kulturwissenschaftlerin und arbeitet seit 2016 bei der Landesfrauenbeauftragten in Bremen als Referentin für Frauen in Arbeit und Wirtschaft. Zuvor war sie über 15 Jahre lang als Referentin in der Politik tätig, unter anderem in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Arbeitsmarkt. Andrea Quick leitet ein großes Netzwerk, das sich mit verschiedenen Themen im Zusammenhang mit den beruflichen Perspektiven von Frauen beschäftigt und sich gegenüber Politik und Öffentlichkeit positioniert. Arbeitsmarktprogramme mit Fokus auf Zielgruppen, wie z.B. langzeitarbeitslose Frauen, Alleinerziehende, junge Mütter sowie Frauen mit Flucht-/Migrationserfahrung gestaltet und steuert sie mit.


Prof. Dr. Jutta Günther

© Jan Rathke… ist seit 2022 Rektorin der Universität Bremen. Zuvor war sie mehr als zwei Jahre lang Konrektorin für Forschung an der Universität Bremen. 2014 wurde sie als Professorin für Volkswirtschaftslehre an die Universität Bremen berufen und leitete bis zu ihrer Ernennung zur Rektorin der Universität Bremen ein internationales Forschungsteam im Bereich Innovationsökonomik.

Vor ihrer Zeit in Bremen arbeitete Jutta Günther in leitenden wissenschaftlichen Positionen am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH), unter anderem als Abteilungsleiterin und Mitglied des Vorstands. Weitere Stationen ihrer wissenschaftlichen Laufbahn waren Jena (Habilitation), Oldenburg und Osnabrück (Studium, Promotion) mit Studien- und Forschungsaufenthalten u.a. in den USA, Japan, Norwegen und Russland. Sie begann ihre akademische Laufbahn auf dem zweiten Bildungsweg nach Abschluss einer Berufsausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit.

 

Die konstituierende Sitzung des Kuratoriums fand am 18. Januar 2022 statt.

Vorgesehen ist, dass die Kuratoriumssitzungen jährlich stattfinden.

Zwischen den offiziellen Sitzungsterminen findet eine Abstimmung über eingehende Anträge im Umlaufverfahren statt.