Finanzielles
Durch die Konzeption der »Baumeister - Stiftung für Chancengleichheit« als Treuhandstiftung wurde erreicht, dass die Verwaltungskosten für die Stiftungsarbeit sehr niedrig gehalten werden können. Sie belaufen sich vertraglich festgelegt auf maximal 5 % der Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals.
Spenden stehen damit vollständig für die Umsetzung der Ziele der Stiftung zur Verfügung.
Das Stiftungsvermögen wird von der Stiftung der Universität Bremen als Sondervermögen verwaltet.
Das Gründungskapital der Stiftung besteht vor allem aus dem Erlös des Verkaufs eines ererbten Einfamilienhauses und Rücklagen.
Die »Baumeister-Stiftung für Chancengleichheit« ist als sogenannte Hybridstiftung gegründet worden. Das bedeutet, dass dreiviertel des Gründungskapitals als sogenannte Ewigkeitsstiftung festgelegt ist, aber ein Viertel des Gründungskapitals als Verbrauchsstiftung bestimmt wurde. Dieser Betrag kann innerhalb von 10 Jahren verbraucht werden.
Damit ist gewährleistet, dass bereits in den ersten Jahren Fördermittel vergeben werden können, obwohl zurzeit nur geringe Zinserträge zu erzielen sind. Unter Einbeziehung dieses Verbrauchsanteils sowie der Erträge für den Grundstock können jedoch zurzeit nur etwa 11000 Euro Förderung pro Jahr vergeben werden. Die Stiftung freut sich daher sehr über eine finanzielle Unterstützung, um den Umfang der Fördermöglichkeiten auszubauen.
Die Stiftung ist nach den Bestimmungen ihrer Satzung vom 15.07.2021 berechtigt zur Annahme von
- Spenden – Zuwendungen für den alsbaldigen Verbrauch entsprechend der Förderziele und
- Zustiftungen – Zuwendung zur Aufstockung des auf Dauer fest angelegten Kapitalstocks